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Gesetzliche Änderung in der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO

Seit dem 1.1.2015 gilt die neue Richtlinie. Scheinwerfereinstellgeräte und der Messplatz müssen geprüft sein.

 

Scheinwerfer in Fahrzeugen werden immer leistungsstärker und technisch anspruchsvoller. Somit besteht bei falscher Einstellung auch erhöhtes Risiko der Blendung. Daher schreibt der Gesetzgeber bei der Hauptuntersuchung die Verwendung eines geprüften Scheinwerfereinstellgerätes und einer geprüften Aufstellfläche vor. Dabei ist die Fläche der Aufstellfläche genau mit Neigungstoleranzen definiert.

 

Scheinwerfereinstellgeräte müssen dabei einer Stückprüfung unterzogen werden. Dabei werden Verschleiß der Rollen, Lasereinrichtungen, Positioniervorrichtungen, Streuscheiben und Turmbremsen geprüft. Bei defekten muss das Gerät nicht gleich ersetzt werden. Ersatzteile für Hella Scheinwerfereinstellgeräte, Mawek, Hella Gutmann und Bosch finden Sie hier. Ebenso sinnvolles Zubehör zur Abnahme des Platzes. Schienensysteme sind eine Lösung bei unebenem Boden.

 

Wir beraten Sie gerne.